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Walliser Verband der Mittelschullehrer

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Die Nachrichten

Neues MAR und Wallis

Obwohl die aktuelle Struktur mit einem Grundlagenbereich (die Grundlagenfächer GF) und einem Wahlpflichtbereich (Schwerpunktfächer SF, Ergänzungsfächer EF und Maturaarbeit MA) beibehalten wird und die Unterrichtszeit pro Bereich praktisch unverändert bleibt (Art. 20), wird das neue Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) in der Schweiz Auswirkungen auf die Walliser Gymnasium haben. Ein kleiner Überblick in einigen Punkten über die Version, die bis September 2022 in der Vernehmlassung ist.

1) Grundlagenfächer GF

Die Abschaffung der Pflichtfächer führt dazu, dass die Informatik und das Fach Wirtschaft und Recht in die GF überführt werden und somit für die Maturität zählen. WVM und VSG fordern, dass dies auch für Philosophie und Religionsunterricht gilt, die in der Vernehmlassungsvorlage weiterhin als kantonale GF aufgeführt sind.

Es ist zu beachten, dass nun das Prinzip der Grundkompetenzen in Sprache 1 und Mathematik verankert ist (Art. 21).

2) Schwerpunktfächer SF und Ergänzungsfächer EF

Das Spektrum der möglichen SF und EF nimmt deutlich zu (Art. 14 - 16), bleibt aber von der Wahl der Kantone abhängig (Art. 18): Jeder Kanton kann wählen, welche Optionen er in allen im MAR vorgesehenen Fächern anbietet. Es ist zu beachten, dass der WVM gegen eine Vervielfachung der SF wie auch der EF ist, insbesondere aufgrund der im Wallis vorgeschriebenen Quote (12 Studierende).

Es ist auch zu beobachten, dass die SF Phys-Anw zu Phys-Math wird, da das Fach Anwendungen der Mathematik verschwindet: der Programmierteil liegt jetzt bei der Informatik, deren Stundenzuweisung kürzlich stark erhöht wurde. Die Forderung der VSMP wurde berücksichtigt!

Kleines Detail mit grosser Bedeutung für die betroffenen SF: Der Ausschluss der Wahl der SF Musik (und Sport) für Studierende der SF Bildnerisches Gestalten (und umgekehrt) fällt weg. Es bleiben natürlich die Ausschlüsse, die sich auf identische Sprachen in GF und SF beziehen, und die Ausschlüsse, die sich auf identische Fächer in SF und EF beziehen.

3) Maturitätsarbeit MA

Zwei Punkte führen zu Änderungen im Zusammenhang mit den Maturitätsarbeiten (Art. 19 und 27c): 

- Jede MA muss einen wissenschaftspropädeutischen Anteil enthalten (die alleinige Realisierung eines Kunstwerks wird beispielsweise nicht mehr möglich sein).
 - Die Bewertung des Vorgehens ist in der schriftlichen oder mündlichen Bewertung enthalten.

4) Prüfungsfächer

Für die Vernehmlassung werden zwei Varianten für die Prüfungsfächer (Art. 26) vorgeschlagen: ein System mit sechs Fächern (Sprache 1, Sprache 2, Mathematik, SF, ein MINT-Fach und ein geisteswissenschaftliches Fach) oder der (fast) Status quo. Die erste Variante wird von der VSG favorisiert.

Es wird klargestellt, dass die Prüfungen a priori schriftlich sind und dass in den Sprachen 1 und 2 (mindestens) mündliche Prüfungen stattfinden. Zudem führt die MAR wieder die Möglichkeit von vorgezogenen Prüfungen (max. zwei) ein, die frühestens zwei Jahre vor der Matura stattfinden dürfen.

5) Erfolgskriterien

Erneut werden zwei Varianten zur Vernehmlassung vorgelegt, diesmal in Bezug auf die Bestehenskriterien: der Status quo mit zwei Kriterien (doppelter Ausgleich über alle Noten und maximal vier ungenügende Noten - es ist tu beachten, dass die im Wallis geltende 20-Punkte-Regel nur kantonal ist) oder ein System mit vier Kriterien (die beiden vorherigen, zu denen man zwei Einschränkungen hinzufügt, die mit den Fächern verbunden sind, die einer Maturitätsprüfung unterzogen werden: doppelter Ausgleich für die prüfungspflichtigen Fächer und maximal zwei ungenügende Prüfungsnoten). Der VSG hat sich für eine mittlere Lösung ausgesprochen: ein System mit drei Einschränkungen (die beiden des Status quo und ein einfacher Ausgleich für prüfungspflichtige Fächer). Diese Lösung entspricht de facto dem derzeit im Wallis geltenden System!

6) Transversalität und Vertikalität

Ein neuer Artikel verlangt, dass "ein ständiger Dialog zwischen der obligatorischen Schule und dem Gymnasium sowie zwischen dem Gymnasium und den Hochschulen eingerichtet wird" (Art. 6 Nr. 3). Darüber hinaus wird in mehreren Artikeln die Bedeutung der Interdisziplinarität hervorgehoben, die bereits im vorherigen MAR enthalten war, deren Umsetzung aber bisher als nicht ausreichend erachtet wurde. Insbesondere verlangt Artikel 22, dass mindestens 3% des Unterrichts in interdisziplinärer Form erteilt werden. Erfreuliche Aussichten!

7) Mobilität und Gemeinwohl

Zwei neue Artikel (Nr. 24 und 25) zielen auf eine bessere Integration der Schüler in die Gesellschaft ab: die Unterstützung der Mobilität und das Engagement für das Gemeinwohl. So soll "jede Schülerin und jeder Schüler (an) Austausch- und Mobilitätsaktivitäten (teilnehmen) (... und) sich in angemessener Form und Zeit für das Gemeinwohl einsetzen". Schöne Absichten, deren Umsetzung wahrscheinlich zusätzliche Mittel erfordern wird...

8) Qualitätsmanagement

Der WVM als Lehrerverband begrüßt insbesondere den seit langem geforderten neuen Artikel 30: "Die Schulen verfügen über ein System der Qualitätssicherung und -entwicklung". Es ist jedoch klar, dass ein Instrument, das sich darauf beschränkt, von außen die Leistungen der Schüler zu messen und die Eignung für ein zentralisiertes System zu überprüfen, völlig ungeeignet wäre. Der WVM beantragt bereits jetzt das Recht, Teil der Kommission zu sein, die mit der Einführung eines solchen Systems beauftragt ist.

9) Inkrafttreten

Das Inkrafttreten der Reform wird auf 2024 verschoben, wobei die ersten Zeugnisse spätestens 2031 verlangt werden (2036 für VD, das auf vier Jahre Gymnasium umstellen muss). Mit anderen Worten: Die ersten Walliser Schüler, die ins Kollegium eintreten und ab ihrem zweiten Jahr dem neuen MAR unterstellt werden, werden spätestens ab dem Schuljahr 2026 in die Schule eintreten.

In diesen Zeilen fehlen mehrere neue Elemente wie der Unterricht zur nachhaltigen Entwicklung und die Erziehung zur Staatsbürgerschaft. Diese Punkte fallen nämlich in den Bereich der RLP (Rahmenlehrpläne), deren Anhörung durch die Kantone für 2023 vorgesehen ist. Eine wichtige Forderung ist ebenfalls nicht enthalten: Der VSG fordert die Festlegung einer minimalen Lernzeit von 3300 Stunden zu je 60 Minuten (d.h. 4 Jahre mit 37 Wochen zu je 30 Lektionen von 45 Minuten, Sport ausgeschlossen), was de facto der aktuellen Unterrichtszeit im Wallis entspricht.

Zu erwähnen ist auch, dass der VSG in GH (03/2022) eine begründete Stellungnahme veröffentlicht und eine Übersichtstabelle zur Verfügung gestellt hat, die es ermöglicht, neue und alte Versionen zu vergleichen. Sehr empfehlenswerte Lektüre!