Schülertransport
Auf eine Anfrage von WVM im vergangenen Frühjahr erinnerte das Amt für Unterrichtswesen (AS) daran, dass die Benutzung des Privatfahrzeugs durch eine Lehrkraft während eines Schulausflugs in den Zuständigkeitsbereich der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs und nicht des Staates fällt. So empfiehlt er in seiner Antwort "jeder Lehrkraft, sich bei ihrer Versicherung über die Deckung im Falle eines Unfalls zu erkundigen, der während eines Schülertransports eintritt". Es scheint jedoch, dass viele Versicherungen die Beförderung in einem beruflichen Umfeld von ihrem Versicherungsschutz ausschließen.
In der Broschüre "Der Staat Wallis Ihr Arbeitgeber" Version 2022 ist der SE sogar kategorisch und verbietet die Praxis: "Die Lehrperson darf nicht die Verantwortung dafür übernehmen, Schüler/-innen mit ihrem Privat- fahrzeug zu befördern, insbesondere im Rahmen von Skilagern, Schulausflügen usw." (S. 39).
Der WVM empfiehlt seinen Mitgliedern daher, den Transport von Schülern durch Fachleute oder, falls nicht vorhanden, durch Eltern (ohne berufliche Beziehung zur Schule) zu bevorzugen.