Auf dem Weg zur Abschaffung der mündlichen Prüfungen
Die EDK unterbreitet dem Bundesrat den Antrag, im Rahmen des Notverordnungsrechts die Möglichkeit zu regeln, auf die Abschlussprüfungen gemäss Maturitätsanerkennungsverordnung bzw. Maturitätsanerkennungsreglement (MAV/MAR) zu verzichten :
"Im Jahr 2020 kann in allen Abschlusslehrgängen der Fachmittelschulen und der gymnasialen Maturität auf mündliche Prüfungen verzichtet werden. Dem Bundesrat wird beantragt, in einer Notverordnung zu regeln, dass die Kantone auf die Durchführung von schriftlichen Maturitätsprüfungen verzichten können."
Beschluss der EDK vom 20. April 2020 und Schreiben an den Bundesrat