Zum Hauptinhalt springen

Walliser Verband der Mittelschullehrer

Sie werden auf die ZMLP-Website weitergeleitet.

Die Nachrichten

Ruhestand und Karriereende

Die Einführung der Reformen der PKWAL (mit zwei Pensionskassen) geht mit unterschiedlichen Massnahmen einher, die für die Lehrpersonen vorteilhaft sind (und durch den ZMLP unterstützt werden):

  • Mögliche Reduktion des Pensums um bis zu 20% ab dem 58. Lebensjahr ohne Verringerung der Leistungen der PKWAL
  • Reduktion des Pensums um eine Wochenlektion ab dem 58. Lebensjahr
  • Gesundheitsscheck von CHF. 200.- ab dem 55. Lebensjahr
  • flexibleres Rentenalter

Einzelheiten zu den Bedingungen der Massnahmen finden Sie in der Zusammenfassung, die den Mitgliedern zur Verfügung steht, oder direkt in den folgenden Dokumenten zu den Gesetzen und Verordnungen:

  • GPOS : Gesetz über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
  • VPOS : Verordnung über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
  • GBOS : Gesetz über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
  • VBOS : Verordnung über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule