Ruhestand und Karriereende
Die Einführung der Reformen der PKWAL (mit zwei Pensionskassen) geht mit unterschiedlichen Massnahmen einher, die für die Lehrpersonen vorteilhaft sind (und durch den ZMLP unterstützt werden):
- Mögliche Reduktion des Pensums um bis zu 20% ab dem 58. Lebensjahr ohne Verringerung der Leistungen der PKWAL
- Reduktion des Pensums um eine Wochenlektion ab dem 58. Lebensjahr
- Gesundheitsscheck von CHF. 200.- ab dem 55. Lebensjahr
- flexibleres Rentenalter
Einzelheiten zu den Bedingungen der Massnahmen finden Sie in der Zusammenfassung, die den Mitgliedern zur Verfügung steht, oder direkt in den folgenden Dokumenten zu den Gesetzen und Verordnungen:
- GPOS : Gesetz über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
- VPOS : Verordnung über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
- GBOS : Gesetz über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
- VBOS : Verordnung über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule