Gehaltsinformationen
Folgende Gehaltsänderungen werden ab 2020 angewandt:
• Erhöhung des Arbeitnehmeranteils an den AHV-Beiträgen von 10,25% auf 10,55% (nach Annahme des Gesetzes zur Steuerreform durch die Bevölkerung am 19. Mai 2019)
• Erhöhung des Arbeitnehmeranteils an der Unfallversicherung von 0,45% auf 0,515%
• Einführung des Beitragssatzes von 10,85% für Versicherte der offenen Pensionskasse der PKWAL (9,8% für Versicherte der geschlossenen Pensionskasse).
Zu beachten ist jedoch, dass diese Verschlechterungen teilweise durch einen Koeffizienten von 1,3 auf Erfahrungsanteile (bis August 2020) und 1,1 für das Schuljahr 2020/21 ausgeglichen werden.
Darüber hinaus erhöhen sich auch die Arbeitgeberanteile (z.B. Beitrag zur Familienzulage).
Gehaltsinformationsblatt (Seite 2, Login im Mitgliedermodus erforderlich)