Die Bundeskanzlei hat heute die Stellungnahmen zur Revision von MAR und MAV öffentlich zugänglich gemacht, deren Vernehmlassung am 30. September 2022 endete. Für die Lektüre ist Geduld gefragt: Das Dokument umfasst 803 Seiten!
Darin finden sich die offiziellen Standpunkte der verschiedenen Kantone (darunter das Wallis), der wichtigsten Parteien sowie verschiedener konsultierter Organisationen.
Der nationale Grippeimpftag findet am Freitag, 25. November 2022 statt. An diesem Tag besteht die Möglichkeit, sich ohne vorgängige Terminvereinbarung bei bestimmten Ärzten (wenden Sie sich direkt an Ihren behandelnden Arzt!) und Apotheken impfen zu lassen (die Liste finden Sie auf dieser Internetseite).
Auf eine Anfrage von WVM im vergangenen Frühjahr erinnerte das Amt für Unterrichtswesen (AS) daran, dass die Benutzung des Privatfahrzeugs durch eine Lehrkraft während eines Schulausflugs in den Zuständigkeitsbereich der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs und nicht des Staates fällt. So empfiehlt er in seiner Antwort "jeder Lehrkraft, sich bei ihrer Versicherung über die Deckung im Falle eines Unfalls zu erkundigen, der während eines Schülertransports eintritt". Es scheint jedoch, dass viele Versicherungen die Beförderung in einem beruflichen Umfeld von ihrem Versicherungsschutz ausschließen.
In der Broschüre "Der Staat Wallis Ihr Arbeitgeber" Version 2022 ist der SE sogar kategorisch und verbietet die Praxis: "Die Lehrperson darf nicht die Verantwortung dafür übernehmen, Schüler/-innen mit ihrem Privat- fahrzeug zu befördern, insbesondere im Rahmen von Skilagern, Schulausflügen usw." (S. 39).
Der WVM empfiehlt seinen Mitgliedern daher, den Transport von Schülern durch Fachleute oder, falls nicht vorhanden, durch Eltern (ohne berufliche Beziehung zur Schule) zu bevorzugen.
Die Broschüre Der Staat Wallis Ihr Arbeitgeber 2020ist für unsere Mitglieder erhältlich. Sie stellt hauptsächlich die administrativen und rechtlichen Modalitäten im Zusammenhang mit Lehrern vor: Gehaltsaspekte, Urlaub, Nutzung von Netzwerken usw.