Zum Hauptinhalt springen

Walliser Verband der Mittelschullehrer

Sie werden auf die ZMLP-Website weitergeleitet.

Die Nachrichten

Covid-19: Stellungnahmen des VSG

Am 23. April hat der VSG zwei Stellungnahmen veröffentlicht:

  • Beginn des Präsenzunterrichts am 8. Juni

Die Mehrheit der Präsidien der Kantonal- und Fachverbände des VSG fordern eine zeitgleiche Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an allen Schulen der Sekundarstufe 2. Sie wollen verhindern, dass die SchülerInnen im gymnasialen Unterricht im 11. Schuljahr, und auch ihre Lehrpersonen, bereits am 11. Mai zum Präsenzunterricht zurückkehren müssen.  Dadurch soll verhindert werden, dass die Organisation des Umstiegs auf den Präsenzunterricht unnötig erschwert wird.

Link zur Stellungnahme

 

  • Verzicht auf mündlichen Maturitäts- und Diplomprüfungen (Beschluss der EDK)

Der VSG begrüsst den Beschluss der EDK, der auf nationaler Ebene etwas Klarheit bringt, bedauert aber, dass keine eindeutige, gesamtschweizerische Entscheidung gefällt worden ist. Der VSG hält fest, dass sich die Mehrheit der Präsidien der Kantonal- und Fachverbände des VSG für die Durchführung von Maturitäts- und Diplomprüfungen ausspricht, sofern einerseits die Vorgaben des BAG eingehalten werden können und andererseits eine optimale Prüfungsvorbereitung für die SchülerInnen sichergestellt ist.

Im Wallis hat sich das DVB für die Streichung sowohl der mündlichen als auch der schriftlichen Prüfungen ausgesprochen.

Link zur Stellungnahme

Auf dem Weg zur Abschaffung der mündlichen Prüfungen

Die EDK unterbreitet dem Bundesrat den Antrag, im Rahmen des Notverordnungsrechts die Möglichkeit zu regeln, auf die Abschlussprüfungen gemäss Maturitätsanerkennungsverordnung bzw. Maturitätsanerkennungsreglement (MAV/MAR) zu verzichten :

"Im Jahr 2020 kann in allen Abschlusslehrgängen der Fachmittelschulen und der gymnasialen Maturität auf mündliche Prüfungen verzichtet werden. Dem Bundesrat wird beantragt, in einer Notverordnung zu regeln, dass die Kantone auf die Durchführung von schriftlichen Maturitätsprüfungen verzichten können."

Beschluss der EDK vom 20. April 2020 und Schreiben an den Bundesrat

COVID-19: Gemeinsame Grundsätze der EDK

Die EDK nimmt Stellung zum Weiteren Verlauf des laufenden Schuljahres. Hier sind die Auszüge für die Sekundarstufe II :

Bereich Sekundarstufe II Allgemeinbildung

Es ist sichergestellt, dass Absolventinnen und Absolventen der Lehrgänge auf der Sekundarstufe II im Herbst 2020 einen weiterführenden Studiengang aufnehmen, beziehungsweise eine Stelle antreten können. Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge der Gymnasien, der Fachmittelschulen, der Berufsmaturitätslehrgänge sowie die Studierenden der Passerelle «Berufsmaturität, Fachmaturität - Universitäre Hochschule» werden ihre Abschlusszeugnisse rechtzeitig erhalten. Auf welcher Grundlage die Zeugnisse erstellt werden, wird spätestens Anfang Mai entschieden. Die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz erarbeitet dazu in Zusammenarbeit mit dem Bund und der Schweizerischen Maturitätskommission Szenarien. Mitentscheidend ist der weitere Pandemieverlauf. Die Frage der Qualifikationsverfahren in der Berufsbildung wird gemeinsam mit dem Bund und den Sozialpartnern geklärt. Absolut prioritär sind der Schutz und die Gesundheit der Lernenden.

Beschluss der Plenarversammlung, der den Mitgliedern zur Verfügung steht.

 

Covid-19 und Einstellung des Unterrichts vor Ort

Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde der Unterricht vor Ort an allen Schulen eingestellt. Die offiziellen Richtlinien finden Sie hier.

Die Direktionen werden die Lehrpersonen und SchülerInnen über geplante spezifische Massnahmen informieren. Zwei wichtige Punkte vorweg:

  1. Die SchülerInnen haben keinen Urlaub. Es wird erwartet, dass sie während der regulären Unterrichtszeiten zu Hause bleiben. Ebenso sind auch die Lehrpersonen nicht beurlaubt. Sie müssen in ihren Stundenplänen flexibel sein und werden aufgefordert, ihre SchülerInnen aus der Ferne zu unterstützen.
  2. Am Montag, 16. März 2020, findet ein Treffen von Direktion und Fachschaftsvorsitzenden der jeweiligen Schulen statt. Anschliessend wird über die Inhalte entschieden, die in den kommenden Wochen pro Jahrgangsstufe unterrichtet werden sollen. 

Ruhestand und Karriereende

Die Einführung der Reformen der PKWAL (mit zwei Pensionskassen) geht mit unterschiedlichen Massnahmen einher, die für die Lehrpersonen vorteilhaft sind (und durch den ZMLP unterstützt werden):

  • Mögliche Reduktion des Pensums um bis zu 20% ab dem 58. Lebensjahr ohne Verringerung der Leistungen der PKWAL
  • Reduktion des Pensums um eine Wochenlektion ab dem 58. Lebensjahr
  • Gesundheitsscheck von CHF. 200.- ab dem 55. Lebensjahr
  • flexibleres Rentenalter

Einzelheiten zu den Bedingungen der Massnahmen finden Sie in der Zusammenfassung, die den Mitgliedern zur Verfügung steht, oder direkt in den folgenden Dokumenten zu den Gesetzen und Verordnungen:

  • GPOS : Gesetz über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
  • VPOS : Verordnung über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
  • GBOS : Gesetz über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
  • VBOS : Verordnung über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule