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Walliser Verband der Mittelschullehrer

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Die Nachrichten

Ruhestand und Karriereende

Die Einführung der Reformen der PKWAL (mit zwei Pensionskassen) geht mit unterschiedlichen Massnahmen einher, die für die Lehrpersonen vorteilhaft sind (und durch den ZMLP unterstützt werden):

  • Mögliche Reduktion des Pensums um bis zu 20% ab dem 58. Lebensjahr ohne Verringerung der Leistungen der PKWAL
  • Reduktion des Pensums um eine Wochenlektion ab dem 58. Lebensjahr
  • Gesundheitsscheck von CHF. 200.- ab dem 55. Lebensjahr
  • flexibleres Rentenalter

Einzelheiten zu den Bedingungen der Massnahmen finden Sie in der Zusammenfassung, die den Mitgliedern zur Verfügung steht, oder direkt in den folgenden Dokumenten zu den Gesetzen und Verordnungen:

  • GPOS : Gesetz über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
  • VPOS : Verordnung über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
  • GBOS : Gesetz über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
  • VBOS : Verordnung über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule

Gehaltsinformationen

Folgende Gehaltsänderungen werden ab 2020 angewandt:

• Erhöhung des Arbeitnehmeranteils an den AHV-Beiträgen von 10,25% auf 10,55% (nach Annahme des Gesetzes zur Steuerreform durch die Bevölkerung am 19. Mai 2019)

• Erhöhung des Arbeitnehmeranteils an der Unfallversicherung von 0,45% auf 0,515%

• Einführung des Beitragssatzes von 10,85% für Versicherte der offenen Pensionskasse der PKWAL (9,8% für Versicherte der geschlossenen Pensionskasse).

Zu beachten ist jedoch, dass diese Verschlechterungen teilweise durch einen Koeffizienten von 1,3 auf Erfahrungsanteile (bis August 2020) und 1,1 für das Schuljahr 2020/21 ausgeglichen werden.

Darüber hinaus erhöhen sich auch die Arbeitgeberanteile (z.B. Beitrag zur Familienzulage).  

Gehaltsinformationsblatt (Seite 2, Login im Mitgliedermodus erforderlich)

 

Der Staat Wallis unterstützt die Angestellten in Notfallsituationen ihrer Kinder

Der Staat Wallis unterstützt und fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie seiner Angestellten. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Massnahmen ergriffen, einschliesslich der Unterstützung der Angestellten in Notfallsituationen ihrer Kinder.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staats Wallis profitieren seit einigen Jahren von der Kinderbetreuung des Walliser Roten Kreuzes bei Krankheit / Unfall ihrer Kinder.

ZMLP und VSG

Die Mitglieder des WVM profitieren von der Unterstützung und den Angeboten des  ZMLP. Zudem sind sie auch Mitglied des VSG, der sie auf schweizerischer Ebene vertritt.

Wir laden Sie ein, die jeweiligen Internetseiten zu besuchen.

GV 2020

Anlässlich der letzten GV wurde entschieden, dass das Rechnungsjahr des WVM dem Schuljahr und nicht dem Kalenderjahr folgt. Die Generalversammlung vom 6. Mai 2020 wird daher auf den 30. September verschoben.